Jagdschein - Die Voraussetzungen zur Jägerprüfung
Ein Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.
Voraussetzung für die Erteilung ist das Bestehen einer Jägerprüfung in Deutschland.
Der Jagdschein wird als Jahresjagdschein (1 Jahr gültig), Dreijahresjagdschein (3-Jahre gültig) oder als Tagesjagdschein (14 aufeinanderfolgende Tage gültig) erworben. Der Jagdschein kann verlängert werden.
Für nichtdeutsche Personen gibt es besondere Vorschriften. Grundsätzlich ist es jedoch auch diesem Personenkreis möglich, die Jägerprüfung in Deutschland abzulegen.
Die Ausbildung der Jagdschule Dresden schließt immer mit der staatlichen Jägerprüfung ab, die bundesweit anerkannt wird.
Der Jagdschein wird immer von der Behörde jenes Bundeslandes ausgestellt, in welchem der Bewerber seinen Hauptwohnsitz hat.
Jedoch können Sie die Jägerprüfung überall dort ablegen, wo Sie von der zuständigen Prüfungsbehörde eine Zulassung erhalten.
Die Jagdschule Dresden begleitet Sie sehr gern auf dem Weg zu Ihrem Jagdschein.